Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen. In den meisten Ländern, in denen kein staatliches oder ein duales Gesundheitssystem besteht, gibt es die Möglichkeit, sich alternativ oder ergänzend für den Krankheits- oder Pflegefall abzusichern. Hier gibt es oft Modelle, die auch als Mittel des sozialen Ausgleichs nach öffentlichem Recht als Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) organisiert sind und zumeist die gesamte oder den größeren Teil der Bevölkerung umfassen aber auch mit den Angeboten privatrechtlicher Versicherungen (PKV) ersetzt oder ergänzt werden können.[1]

  1. Fritz Dross et al.: Krankenversicherung. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 796 f.

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